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ANSCHLUSSFINANZIERUNG

Anschlussfinanzierung:

Ihre Möglichkeiten, wenn die

Zinsbindung ausläuft

Zum Ende der Zinsbindung entscheidet sich, zu welchen Bedingungen Sie die Restschuld weiterfinanzieren. Ich zeige Ihnen, welche Rechte Sie dabei haben, welche Fristen gelten und welcher der drei Wege zu Ihrer Situation passt.
Stand dieser Seite: 19.08.2026. Die Angaben geben die Rechtslage und die marktübliche Praxis zum genannten Datum wieder. Sie dienen der Orientierung und ersetzen weder die Prüfung Ihres Darlehensvertrags im Einzelfall noch eine Rechtsberatung. Konditionen und Vorlaufzeiten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
WARUM DER ZEITPUNKT ENTSCHEIDET

Das Schreiben Ihrer Bank sieht aus wie eine Formalie. Es ist eine Entscheidung.

Einige Monate vor Ablauf der Zinsbindung meldet sich Ihre Bank mit einem Angebot zur Verlängerung. Es ist übersichtlich, es ist bequem, und es liegt zur Unterschrift bereit. Viele Darlehensnehmer unterschreiben es, ohne es als das zu behandeln, was es ist: die zweitwichtigste Finanzierungsentscheidung nach dem Kauf selbst.
Mit der Unterschrift entfällt der Vergleich. Und es passiert etwas, das im Schreiben nicht steht: Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren beginnt mit dieser neuen Vereinbarung von vorn. Wer für fünfzehn Jahre verlängert, kommt frühestens zehn Jahre nach der Unterschrift wieder ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag.
Gleichzeitig werden Dinge mitunterschrieben, über die sich verhandeln ließe: der Tilgungssatz, das Recht auf Sondertilgungen, die Dauer der neuen Zinsbindung, die Frage, ob ein bestehendes KfW‒Darlehen sinnvoll eingebunden wird, und ob eine ohnehin geplante Sanierung gleich mitfinanziert werden soll.
Deshalb setze ich früher an. Nicht, um Ihnen einen Wechsel zu empfehlen häufig ist das Angebot der Hausbank in Ordnung. Sondern damit Sie es beurteilen können, bevor Sie unterschreiben.
DREI WEGE

Prolongation, Umschuldung und Forward‒Darlehen

Für die Weiterfinanzierung Ihrer Restschuld gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich nicht nur im Zins, sondern rechtlich mit Folgen für Ihre Flexibilität in den Jahren danach.

Prolongation

Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Bank und vereinbaren einen neuen Zinssatz im bestehenden Vertrag. Der Aufwand ist minimal, die Grundschuld bleibt unverändert, es entstehen keine Wechselkosten. Rechtlich ist es eine neue Vereinbarung mit der Folge, dass die gesetzliche Zehnjahresfrist neu zu laufen beginnt.

Umschuldung

Eine andere Bank löst Ihr bisheriges Darlehen ab und finanziert die Restschuld zu neuen Bedingungen. Es entsteht ein neuer Vertrag, in dem sich alle Konditionen neu verhandeln lassen. Die bestehende Grundschuld wird in aller Regel abgetreten statt gelöscht und neu eingetragen das hält den Aufwand überschaubar. Die neue Bank organisiert den Vorgang.

Forward‒Darlehen

Keine eigene dritte Kategorie, sondern eine vorgezogene Prolongation oder Umschuldung: Sie schließen den Vertrag heute ab, die Auszahlung erfolgt erst zum Ende Ihrer laufenden Zinsbindung. Damit sichern Sie den heutigen Zins für die Zukunft. Der Preis dafür ist ein Zinsaufschlag und eine verbindliche Abnahmepflicht.
IHRE RECHTE

Was viele über ihr Kündigungsrecht nicht wissen

Zwei Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch entscheiden darüber, wann Sie aus einem laufenden Immobiliendarlehen herauskommen und ob es Sie etwas kostet. Beide werden regelmäßig missverstanden.

Nach zehn Jahren können Sie kündigen — aber die Uhr läuft anders, als die meisten denken

§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB gibt Ihnen nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank kann dieses Recht vertraglich weder ausschließen noch erschweren. Entscheidend sind zwei Details: Die zehn Jahre laufen ab der vollständigen Auszahlung, nicht ab Vertragsschluss bei einem Neubau mit Auszahlung nach Baufortschritt kann das ein bis zwei Jahre später sein. Und: Wird später eine neue Vereinbarung über Zinssatz oder Rückzahlung getroffen, tritt deren Zeitpunkt an die Stelle der Auszahlung. Nach einer Prolongation beginnt die Frist also von vorn.

Vor Ablauf der Zinsbindung geht es nur mit Grund

§ 490 Absatz 2 BGB erlaubt eine vorzeitige Kündigung, wenn berechtigte Interessen sie gebieten im Kern, wenn Sie über die Immobilie anderweitig verfügen wollen, etwa bei Verkauf oder bei Auseinandersetzung nach einer Trennung. Der Wunsch, wegen gesunkener Zinsen umzuschulden, genügt dafür ausdrücklich nicht. In den Fällen des § 490 schulden Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Vorfälligkeits-entschädigung hat eine gesetzliche Obergrenze

Sie gleicht der Bank die entgangenen Zinsen aus. Geschützt ist diese Zinserwartung aber nur bis zum nächsten Zeitpunkt, zu dem Sie ohnehin hätten kündigen können und die Zehnjahresmöglichkeit bildet dabei die Obergrenze. Eine Berechnung über die volle Restlaufzeit hinaus ist danach nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt.

Manchmal entfällt der Anspruch ganz

Enthält der Darlehensvertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zu Ihrem Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, entfällt der Anspruch der Bank vollständig. Das betrifft Verträge ab dem 21. März 2016. Ob eine konkrete Klausel den Anforderungen genügt, ist eine Rechtsfrage dafür sind Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt zuständig, nicht ich.
IM DETAIL

Fristen, Kosten und Zahlen im Einzelnen

Die folgenden Angaben geben den Stand vom 19.08.2026 wieder. Gesetzliche Fristen sind verbindlich, Marktangaben zu Vorlaufzeiten und Kosten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Gesetzestexte und die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie über die Links unterhalb dieses Abschnitts.
Wann Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können
Warum die Zehnjahresfrist nach einer Prolongation neu beginnt
Eine Kündigung ohne fertige Anschlusslösung geht ins Leere
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie sie berechnet wird
Wann der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung entfällt
Vorlaufzeit und Aufschlag beim Forward-Darlehen
Was ein Bankwechsel kostet und wie er abläuft
Wenn ein KfW-Darlehen mitläuft
ORIGINALQUELLEN

Die Programmseiten der Förderbanken

Verbindlich sind immer die Angaben der Förderbanken selbst. Dort finden Sie die tagesaktuellen Konditionen und die vollständigen Merkblätter. Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.

Für die Inhalte externer Seiten sind deren Anbieter verantwortlich.

ABLAUF

Wie ich Förderung in Ihre Finanzierung einbaue

1

Vorhaben klären

Bevor über Programme gesprochen wird, klären wir das Vorhaben: Neubau oder Bestand, Selbstnutzung oder nicht, Kinder im Haushalt, geplanter Energiestandard, Zeitplan. Erst daraus ergibt sich, welche Programme überhaupt in Betracht kommen.
ERSTGESPRÄCH
2

Förderfähigkeit prüfen

Ich prüfe die Voraussetzungen im Detail — bei einkommensabhängigen Programmen anhand der maßgeblichen Steuerbescheide, nicht anhand des Bruttogehalts. Diese Unterscheidung entscheidet häufiger über die Förderfähigkeit als alles andere.
PRÜFUNG
3

Gesamtstruktur rechnen

Fördermittel werden mit dem Bankdarlehen zu einer Gesamtstruktur zusammengeführt. Ich rechne mit und ohne Förderung und vergleiche dabei nicht nur die monatliche Rate, sondern auch die Restschuld am Ende der Zinsbindung. Gerade seit der Reform vom Juli 2026 ist das entscheidend: Ein Tilgungszuschuss senkt die Restschuld, ein günstiger Zins nur die Rate.
KONZEPT
4

Rechtzeitig beantragen

Der Förderantrag geht über einen Finanzierungspartner an die KfW oder die L‑Bank vor Vertragsabschluss. Wo nötig, achten wir darauf, dass Kauf‑ oder Werkverträge eine aufschiebende Bedingung enthalten. Zuschüsse für Heizung und Gebäudehülle beantragen Sie selbst; ich erkläre Ihnen den Weg.
ANTRAG
5

Nachweise begleiten

Nach Abschluss des Vorhabens sind Nachweise einzureichen, häufig durch einen Energieeffizienz‑Experten. Erst danach wird ein Tilgungszuschuss gutgeschrieben oder ein Zuschuss ausgezahlt. Ich behalte die Fristen im Blick und melde mich, bevor sie eng werden.
NACHWEISE
KOMBINATION

Was sich kombinieren lässt und was nicht

Die größten Effekte entstehen durch die richtige Kombination. Sie ist aber nicht beliebig: Einige Programme ergänzen sich, andere sperren sich gegenseitig, teils über Jahre hinweg.
Andreas Welker, unabhängiger Baufinanzierungsberater aus Waiblingen
MEINE ROLLE

Was ich übernehme und was nicht

Ich prüfe für Sie, welche Programme infrage kommen, rechne die Varianten durch und stelle den Förderantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungsantrag über einen passenden Finanzierungspartner. Aus über 650 Finanzierungspartnern — Banken, Versicherungen und Bausparkassen — wähle ich den aus, der Ihr Vorhaben und die Förderbausteine zusammen am sinnvollsten abbildet.
Zwei Dinge übernehme ich ausdrücklich nicht. Die energetische Bewertung Ihres Gebäudes und die Bestätigungen gegenüber der KfW erstellt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes — das ist gesetzlich so vorgesehen und dient Ihrem Schutz. Und steuerliche Fragen, etwa zur Behandlung von Zuschüssen, gehören zu Ihrer Steuerberatung. Wo eine dieser Stellen gebraucht wird, sage ich das rechtzeitig, damit es den Zeitplan nicht sprengt.
In sieben Jahren Beratung und über 100 begleiteten Kunden habe ich vor allem eines gelernt: Der teuerste Fehler bei Förderung ist nicht die falsche Programmwahl, sondern der zu späte Antrag.
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Förderung

Kann ich meine Förderung noch beantragen, wenn ich den Kaufvertrag schon unterschrieben habe?
Mein Bruttogehalt liegt bei über 90.000 Euro. Bin ich damit von den Familienprogrammen ausgeschlossen?
Lohnt sich eine KfW-Förderung immer?
Was hat sich im Juli 2026 geändert — und was bedeutet das für mich?
Gibt es einen Anspruch auf Förderung?
Welche Förderungen gibt es speziell in Baden-Württemberg?
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Wenn Ihr Vorhaben die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes ist, finden Sie dort die Finanzierungsseite dazu mit dem Zusammenspiel aus Fördermitteln, Modernisierungsdarlehen und Eigenkapital.

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Nächster Schritt

Prüfen wir, was für Ihr Vorhaben infrage kommt

Ein Erstgespräch kostet Sie nichts und dauert etwa 30 Minuten. Danach wissen Sie, welche Programme greifen, welche Fristen für Sie gelten und worauf Sie vor einer Unterschrift achten müssen.
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