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BUDGETANALYSE

Was Sie sich leisten können, entscheidet sich vor der Immobilie

Die meisten fangen beim Kaufpreis an. Die Bank fängt beim Haushalt an und das ist keine Marotte, sondern gesetzlich so vorgesehen. Ihr Budget ergibt sich daraus, was nach allen laufenden Kosten monatlich wirklich übrig bleibt und wie viele Jahre für die Rückzahlung zur Verfügung stehen. Beides steht in keinem Exposé.
Stand dieser Seite: 30.08.2026. Die Angaben geben die Rechtslage und die marktüblichen Werte zum genannten Datum wieder. Wie einzelne Institute rechnen, unterscheidet sich erheblich und wird nicht offengelegt. Eine Budgetberechnung ist eine Orientierung und keine Finanzierungszusage. Die Angaben ersetzen weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.
WORUM ES GEHT

Der Kaufpreis ist das Ergebnis, nicht der Ausgangspunkt

Die übliche Reihenfolge lautet: Objekt finden, Preis sehen, ausrechnen ob es reicht. Sie führt regelmäßig zu Enttäuschungen, weil sie an der falschen Stelle beginnt.
Kreditinstitute prüfen bei einer Immobilienfinanzierung, ob Sie Ihren Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen können. Sie dürfen sich dabei ausdrücklich nicht in erster Linie darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als das Darlehen oder dass ihr Wert steigen wird. Der Gesetzgeber hat das nach der Finanzkrise so festgelegt. Was zählt, ist Ihr Haushalt.
Daraus folgt eine andere Reihenfolge: erst das Budget, dann die Suche. Wer sie einhält, sucht in einem Preisband, das trägt und kann reagieren, wenn ein passendes Objekt auftaucht, statt erst zu rechnen.
Zwei Personen sitzen an einem Esstisch und besprechen Unterlagen.
DIE VERBREITETSTE ZAHL

35 bis 40 Prozent was die Regel taugt und wo sie bricht

Kaum eine Zahl wird beim Thema Baufinanzierung so oft genannt: Die monatliche Rate solle 35 bis höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten. Als erste Orientierung im Kopf ist das brauchbar. Als Entscheidungsgrundlage ist es zu grob aus drei Gründen.
01

Die Regel meint die Rate, nicht die Belastung

Die 35 Prozent beziehen sich auf die Darlehensrate aus Zins und Tilgung. Dazu kommen Betriebs‑ und Heizkosten, Rücklage für Instandhaltung, Grundsteuer und Versicherungen. Wer die Rate mit der monatlichen Belastung verwechselt, rechnet sich systematisch zu reich. Das ist der häufigste Fehler auf dieser Seite und der Grund, warum Finanzierungen später eng werden.
02

Banken rechnen nicht mit Prozenten, sondern mit Beträgen

Institute stellen eine Haushaltsrechnung auf: tatsächliche Einnahmen gegen Pauschalen für die Lebenshaltung je Person, bestehende Verpflichtungen und die Bewirtschaftungskosten des Objekts. Übrig bleiben soll ein Betrag, aus dem die Rate getragen werden kann. Welche Pauschalen dabei angesetzt werden, legt jedes Institut selbst fest und die Unterschiede sind erheblich.
03

Eine Prozentzahl kennt Ihr Einkommensniveau nicht

Bei einem niedrigen Einkommen sind 35 Prozent häufig schon zu viel, weil der absolute Rest zum Leben nicht reicht. Bei einem hohen Einkommen können 45 Prozent gut tragbar sein, weil auch nach der Rate genug übrig bleibt. Dieselbe Prozentzahl bedeutet also nicht dieselbe Sicherheit. Was zählt, ist der Betrag, der bleibt.
Die Regel ist als Kopfrechnung nützlich, um eine Größenordnung zu haben. Für die Entscheidung, wie hoch Ihr Budget wirklich ist, taugt sie nicht.
SO RECHNET DIE BANK

Die Haushaltsrechnung - und warum zwei Banken zu zwei Ergebnissen kommen

Jedes Institut stellt vor der Zusage eine Haushaltsrechnung auf. Der Aufbau ist überall gleich: nachhaltige Einnahmen auf der einen Seite, feste Ausgaben und Pauschalen auf der anderen. Was übrig bleibt, ist der Betrag, aus dem die Rate bedient werden soll.
Gleich ist allerdings nur der Aufbau. Die Werte, die eingesetzt werden, unterscheiden sich von Institut zu Institut deutlich bei den Lebenshaltungspauschalen ebenso wie bei der Frage, welche Einkommensbestandteile überhaupt zählen. Diese Werte werden nicht veröffentlicht; sie gehören zum Geschäftsgeheimnis der Institute.
Für Sie hat das eine unmittelbare Folge: Dieselbe Familie mit demselben Einkommen bekommt bei verschiedenen Banken verschiedene Budgets genannt. Nicht weil eine sich irrt, sondern weil sie unterschiedlich vorsichtig kalkulieren. Genau deshalb ist der Vergleich hier kein Zinsthema, sondern ein Budgetthema.

Was regelmäßig strittig ist

Nicht jeder Euro, der auf Ihrem Konto eingeht, wird als Einkommen gewertet. Bei manchen Positionen sind sich die Institute uneins: Kindergeld, Elterngeld, Überstunden, Prämien und Tantiemen, variable Vergütungsbestandteile, Einnahmen aus Vermietung. Für Mieteinnahmen ist immerhin vorgegeben, dass sie nur zählen, soweit sie wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind künftige, aber ungewisse Mietsteigerungen bleiben außen vor.
Bei allem anderen entscheidet die Hauspolitik. Welches Institut Ihre Situation günstiger bewertet, lässt sich nicht erraten, sondern nur vergleichen. Das ist der Teil, den ich übernehme.
DIE ZWEITE RATE

Was neben dem Darlehen jeden Monat anfällt

Die vier folgenden Positionen tauchen in keiner Faustregel auf. Sie fallen trotzdem an, sie fallen dauerhaft an, und sie steigen tendenziell. Wer sie in der Budgetplanung vergisst, plant eine Finanzierung, die auf dem Papier trägt und im Alltag drückt.

Betriebs‑ und Heizkosten

Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom. Bei einer Eigentumswohnung im Hausgeld enthalten, beim Haus einzeln. Diese Kosten hatten Sie als Mieter schon neu ist nur, dass jetzt niemand mehr für Instandhaltung zuständig ist außer Ihnen.

Rücklage für Instandhaltung

Bei einer Eigentumswohnung beschließt die Gemeinschaft eine Erhaltungsrücklage, die Sie monatlich mitzahlen. Beim Einfamilienhaus gibt es niemanden, der sie für Sie beschließt sie ist aber genauso nötig. Dach, Heizung und Fenster halten nicht ewig, und sie kündigen sich selten an.

Grundsteuer

Wird jährlich erhoben und richtet sich nach Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Hebesätze unterscheiden sich innerhalb der Region deutlich die Grundsteuer für zwei vergleichbare Häuser in zwei Nachbargemeinden kann spürbar auseinanderliegen.

Versicherungen

Eine Wohngebäudeversicherung ist praktisch immer erforderlich; Elementarschadendeckung ist gesondert zu vereinbaren und in BadenWürttemberg wegen der Hochwasser‑ und Starkregenlage vielerorts relevant. Dazu kommen üblicherweise Haus‑ und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Absicherung der Finanzierung selbst.
Ich rechne diese Positionen von Anfang an mit nicht, weil es vorsichtiger klingt, sondern weil eine Finanzierung sonst an Kosten scheitert, die von Beginn an absehbar waren.
EINMALIG, ABER ZUERST

Was beim Kauf zusätzlich fällig wird und warum es Ihr Budget doppelt trifft

Die Erwerbsnebenkosten sind einmalige Beträge, aber sie wirken auf zwei Ebenen. Erstens sind sie sofort zu zahlen. Zweitens wollen viele Institute sie aus Eigenkapital finanziert sehen was bedeutet, dass jeder Euro Nebenkosten einen Euro Eigenkapital bindet, der dann nicht mehr für den Kaufpreis zur Verfügung steht. Das ist der Grund, warum die Nebenkosten auf einer Budgetseite stehen und nicht bei den Objektkosten.

Grunderwerbsteuer

In BadenWürttemberg einheitlich, unabhängig von der Gemeinde. Sie entsteht bereits mit dem notariellen Kaufvertrag; der Bescheid kommt einige Wochen nach dem Termin. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks mit anschließendem eigenständigen Bauvertrag wird sie nur auf den Grundstückspreis erhoben.

Notar und Grundbuch

Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Sie decken die Beurkundung, die Auflassungsvormerkung, die Eintragung des Eigentumswechsels und die Eintragung der Grundschuld ab. Wer ohne Grundschuld kauft, zahlt entsprechend weniger.

Maklercourtage

Fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist. Seit Ende 2020 gilt beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, dass der Käufer höchstens die Hälfte trägt und erst zahlen muss, wenn der Verkäufer seine Hälfte nachweislich gezahlt hat. Für Mehrfamilienhäuser gilt diese Teilung nicht.
Die konkreten Sätze für BadenWürttemberg stehen weiter unten im Detailteil. Ob und in welcher Höhe Fördermittel diese Rechnung entlasten können, hängt vom Vorhaben ab und wird im Einzelfall geprüft.
ZWEI SITUATIONEN

Wenn die übliche Rechnung nicht passt

Zwei Konstellationen weichen von der Standardrechnung ab. In beiden Fällen geht es nicht darum, dass eine Finanzierung nicht möglich wäre sondern darum, dass früher gerechnet werden muss und dass die Institute unterschiedlich damit umgehen.

Sie sind selbstständig

Ihr Einkommen wird nicht über Gehaltsabrechnungen ermittelt, sondern über Steuerbescheide, Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung und die laufende betriebswirtschaftliche Auswertung. Die meisten Institute legen dabei nicht das letzte Jahr zugrunde, sondern glätten über mehrere Jahre oder setzen den vorsichtigeren Wert an.
Praktisch heißt das: Ein einzelnes starkes Jahr hilft weniger als eine stabile Entwicklung, und der Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresverlauf kann das errechnete Einkommen spürbar verschieben. Wie stark ein Institut glättet, unterscheidet sich erheblich hier lohnt der Vergleich mehr als bei Angestellten.

Sie starten später ins Eigentum

Der Zeitraum bis zum kalkulatorischen Ende der Rückzahlung begrenzt Ihr Budget nicht über die Bonität, sondern über die Tilgung. Je kürzer der Zeitraum, desto höher muss die anfängliche Tilgung sein, damit das Darlehen rechtzeitig zurückgeführt ist. Und eine höhere Tilgung bedeutet bei gleichem Darlehensbetrag eine höhere Rate. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Vorgeschrieben ist lediglich, dass ein absehbar sinkendes Einkommen im Ruhestand berücksichtigt wird. Welchen Zeitraum ein Institut ansetzt, ist Hauspolitik und fällt unterschiedlich aus. Es gibt außerdem mehrere Wege, wenn der Zeitraum knapp wird sie stehen im Detailteil.
Für Selbstständige bereite ich derzeit einen ausführlichen Beitrag vor.
FÜR DAS ERSTGESPRÄCH

Was Sie mitbringen, damit die Rechnung stimmt

Ich brauche für eine belastbare Budgetberechnung keine vollständigen Unterlagen für eine erste Einordnung genügen Zahlen. Je genauer sie sind, desto weniger muss später korrigiert werden. Bringen Sie mit, was Sie haben; fehlendes lässt sich nachreichen.
1
Ihr Einkommen
Die letzten Gehaltsabrechnungen aller Personen, die mitfinanzieren. Als Selbstständiger die letzten Steuerbescheide und die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Dazu alles, was regelmäßig dazukommt: Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen, Renten.
2
Ihre laufenden Verpflichtungen
Bestehende Kredite und Leasingverträge mit Rate und Restlaufzeit, Unterhaltszahlungen, Versicherungen mit größeren Beiträgen. Auch der eingeräumte Dispositionsrahmen zählt, selbst wenn er nicht genutzt wird.
3
Ihr Eigenkapital
Guthaben, Bausparverträge, Wertpapiere, Lebens‑ und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert. Dazu die Frage, wie viel davon Sie tatsächlich einsetzen wollen — eine Reserve sollte immer stehen bleiben.
4
Ihre Vorstellung vom Wohnen
Region, Objektart, Größe, ob Sie selbst nutzen oder vermieten wollen. Das ist keine Festlegung, sondern der Rahmen, in dem ich die Nebenkosten realistisch ansetzen kann.
5
Was sich absehbar ändert
Elternzeit, ein geplanter Stellenwechsel, ein Kind, das in die Ausbildung geht, der Renteneintritt eines Beteiligten. Diese Punkte gehören ins erste Gespräch und nicht ins dritte.
Nach etwa dreißig Minuten haben Sie ein Preisband, in dem sich die Suche lohnt und Sie wissen, welche Stellschrauben es gibt, falls es enger ist als gedacht.
IM DETAIL

Zahlen und Regeln im Einzelnen

Die folgenden Angaben geben den Stand vom oben genannten Datum wieder. Sämtliche Werte sind Anhaltswerte; die Institute rechnen unterschiedlich, und ihre internen Vorgaben werden nicht veröffentlicht.
Woher die 35-Prozent-Regel kommt und was sie umfasst
Was das Gesetz zur Kreditwürdigkeitsprüfung vorgibt
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Rücklage für Instandhaltung — welche Anhaltswerte gebräuchlich sind
Wenn die Laufzeit in den Ruhestand hineinreicht
Andreas Welker, unabhängiger Baufinanzierungsberater aus Waiblingen
MEINE ROLLE

Was ich rechne und was ich nicht rechne

Ich stelle mit Ihnen die Haushaltsrechnung auf, die eine Bank aufstellen würde, und ergänze sie um die Positionen, die dort oft fehlen: Bewirtschaftung, Rücklage, Grundsteuer, Versicherungen. Daraus ergibt sich ein Preisband statt einer Wunschzahl. Anschließend prüfe ich, welche der über 650 Finanzierungspartner Ihre Situation günstig bewerten – bei variablem Einkommen, bei Selbstständigkeit oder bei einem späteren Einstieg macht das den größeren Unterschied als der Zins.
Drei Dinge übernehme ich ausdrücklich nicht. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrer Steuerberatung. Rechtliche Fragen zum Kaufvertrag oder zur Teilungserklärung gehören zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Und ob ein bestimmtes Objekt seinen Preis wert ist, beurteilt ein Sachverständiger, nicht ich.
Und wenn die Rechnung nicht aufgeht, sage ich das. In sieben Jahren Beratung habe ich mehr Menschen davon abgeraten, eine bestimmte Immobilie zu finanzieren, als umgekehrt. Ein „noch nicht" mit einem klaren Weg dorthin ist ein besseres Ergebnis als eine Zusage, die im vierten Jahr eng wird.
Die Beratung kostet Sie nichts. Meine Vergütung erfolgt im Erfolgsfall über die finanzierende Bank.
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Budgetplanung

Kann ich mein Budget bestimmen, bevor ich ein Objekt habe?
Ist eine Budgetberechnung dasselbe wie eine Finanzierungszusage?
Warum nennen mir zwei Banken zwei verschiedene Budgets?
Zählt Kindergeld oder Elterngeld als Einkommen?
Was passiert, wenn das Ergebnis „noch nicht" lautet?
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NÄCHSTER SCHRITT

Rechnen wir Ihr Budget durch, bevor Sie suchen

Ein Erstgespräch kostet Sie nichts und dauert etwa dreißig Minuten. Danach kennen Sie Ihr Preisband, Sie wissen, welche Positionen monatlich dazukommen, und Sie wissen, wo die Stellschrauben liegen. Beratung bei Ihnen vor Ort, per Video oder telefonisch.
Unabhängig · 7 Jahre Erfahrung · 650+ Finanzierungspartner · 100+ zufriedene Kunden · Beratung vor Ort, per Video oder telefonisch

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