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FRAGEN UND ANTWORTEN

Ihre Fragen zur Baufinanzierung

Vierzig Fragen, die im Erstgespräch immer wieder kommen kurz und ohne Umschweife beantwortet. Wo ein Thema mehr Raum braucht, finden Sie unter der Antwort den Weg zur ausführlichen Seite.
Stand dieser Seite: 05.09.2026. Die Antworten geben die Rechtslage und die marktübliche Praxis zum genannten Datum wieder. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Konkrete Konditionen und Anforderungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
KATEGORIE 1
Bevor es losgeht
Die Begriffe und der richtige Zeitpunkt.
Was gehört alles zu einer Baufinanzierung?
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 2
Was der Kauf kostet
Was zum Kaufpreis dazukommt und was danach monatlich läuft.
Was gehört alles zu einer Baufinanzierung?
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 3
Eigenkapital und Bonität
Was Sie mitbringen müssen und was die Bank daraus liest.
Was gehört alles zu einer Baufinanzierung?
Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 4
Zins, Zinsbindung und Tilgung
Die Stellschrauben, die über Laufzeit und Restschuld entscheiden.
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Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 5
Förderung
Wer was beantragt und warum die Reihenfolge entscheidet.
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Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 6
Objekt, Gutachten und Kaufvertrag
Fragen rund um die Immobilie selbst von der Bewertung bis zur Grundschuld.
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Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 7
Ablauf, Unterlagen und Fristen
Was wann passiert und in welcher Reihenfolge es passieren muss.
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Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 8
Wenn schon ein Darlehen läuft
Anschlussfinanzierung, Modernisierung und vorzeitiger Ausstieg.
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Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
KATEGORIE 9
Über meine Beratung
Kosten, Unabhängigkeit und wo meine Zuständigkeit endet.
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Wann sollte ich mich um die Finanzierung kümmern?
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Was ist ein Annuitätendarlehen?
DREI WEGE

Prolongation, Umschuldung und Forward‑Darlehen

Für die Weiterfinanzierung Ihrer Restschuld gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich nicht nur im Zins, sondern rechtlich mit Folgen für Ihre Flexibilität in den Jahren danach.

Prolongation

Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Bank und vereinbaren einen neuen Zinssatz im bestehenden Vertrag. Der Aufwand ist minimal, die Grundschuld bleibt unverändert, es entstehen keine Wechselkosten. Rechtlich ist es eine neue Vereinbarung mit der Folge, dass die gesetzliche Zehnjahresfrist neu zu laufen beginnt.

Umschuldung

Eine andere Bank löst Ihr bisheriges Darlehen ab und finanziert die Restschuld zu neuen Bedingungen. Es entsteht ein neuer Vertrag, in dem sich alle Konditionen neu verhandeln lassen. Die bestehende Grundschuld wird in aller Regel abgetreten statt gelöscht und neu eingetragen das hält den Aufwand überschaubar. Die neue Bank organisiert den Vorgang.

Forward‒Darlehen

Keine eigene dritte Kategorie, sondern eine vorgezogene Prolongation oder Umschuldung: Sie schließen den Vertrag heute ab, die Auszahlung erfolgt erst zum Ende Ihrer laufenden Zinsbindung. Damit sichern Sie den heutigen Zins für die Zukunft. Der Preis dafür ist ein Zinsaufschlag und eine verbindliche Abnahmepflicht.
IHRE RECHTE

Was viele über ihr Kündigungsrecht nicht wissen

Zwei Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch entscheiden darüber, wann Sie aus einem laufenden Immobiliendarlehen herauskommen und ob es Sie etwas kostet. Beide werden regelmäßig missverstanden.

Nach zehn Jahren können Sie kündigen — aber die Uhr läuft anders, als die meisten denken

§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB gibt Ihnen nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank kann dieses Recht vertraglich weder ausschließen noch erschweren. Entscheidend sind zwei Details: Die zehn Jahre laufen ab der vollständigen Auszahlung, nicht ab Vertragsschluss bei einem Neubau mit Auszahlung nach Baufortschritt kann das ein bis zwei Jahre später sein. Und: Wird später eine neue Vereinbarung über Zinssatz oder Rückzahlung getroffen, tritt deren Zeitpunkt an die Stelle der Auszahlung. Nach einer Prolongation beginnt die Frist also von vorn.

Vor Ablauf der Zinsbindung geht es nur mit Grund

§ 490 Absatz 2 BGB erlaubt eine vorzeitige Kündigung, wenn berechtigte Interessen sie gebieten im Kern, wenn Sie über die Immobilie anderweitig verfügen wollen, etwa bei Verkauf oder bei Auseinandersetzung nach einer Trennung. Der Wunsch, wegen gesunkener Zinsen umzuschulden, genügt dafür ausdrücklich nicht. In den Fällen des § 490 schulden Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Vorfälligkeits-entschädigung hat eine gesetzliche Obergrenze

Sie gleicht der Bank die entgangenen Zinsen aus. Geschützt ist diese Zinserwartung aber nur bis zum nächsten Zeitpunkt, zu dem Sie ohnehin hätten kündigen können und die Zehnjahresmöglichkeit bildet dabei die Obergrenze. Eine Berechnung über die volle Restlaufzeit hinaus ist danach nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt.

Manchmal entfällt der Anspruch ganz

Enthält der Darlehensvertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zu Ihrem Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, entfällt der Anspruch der Bank vollständig. Das betrifft Verträge ab dem 21. März 2016. Ob eine konkrete Klausel den Anforderungen genügt, ist eine Rechtsfrage dafür sind Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt zuständig, nicht ich.
IM DETAIL

Fristen, Kosten und Zahlen im Einzelnen

Die folgenden Angaben geben den Stand vom 19.08.2026 wieder. Gesetzliche Fristen sind verbindlich, Marktangaben zu Vorlaufzeiten und Kosten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Gesetzestexte und die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie über die Links unterhalb dieses Abschnitts.
Wann Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können
Warum die Zehnjahresfrist nach einer Prolongation neu beginnt
Eine Kündigung ohne fertige Anschlusslösung geht ins Leere
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie sie berechnet wird
Wann der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung entfällt
Vorlaufzeit und Aufschlag beim Forward-Darlehen
Was ein Bankwechsel kostet und wie er abläuft
Wenn ein KfW‑Darlehen mitläuft
ORIGINALQUELLEN

Gesetzestexte und unabhängige Beratungsstellen

Verbindlich sind die Gesetzestexte selbst. Für die rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags sind Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt zuständig. Die Links öffnen sich in einem neuen Tab.

Für die Inhalte externer Seiten sind deren Anbieter verantwortlich.

ABLAUF

Wie wir Ihre Anschlussfinanzierung angehen

1

Vertrag und Fristen sichten

Wir beginnen mit Ihrem bestehenden Darlehensvertrag. Wann endet die Zinsbindung, wann wurde vollständig ausgezahlt, welche Kündigungsrechte greifen wann, welche Bausteine laufen parallel? Erst danach lässt sich sagen, welche Wege überhaupt offen stehen.
BESTANDSAUFNAHME
2

Restschuld und Ziele klären

Wie hoch ist die Restschuld zum Stichtag, wie hat sich Ihre Situation seit dem Abschluss verändert, und was soll die neue Finanzierung leisten? Häufig ist die alte Rate inzwischen leichter zu tragen — dann ist eine höhere Tilgung wirkungsvoller als jeder Zinsvorteil.
ZIELBILD
3

Markt vergleichen und Angebot der Hausbank einordnen

Ich hole vergleichbare Angebote aus dem Kreis von über 650 Finanzierungspartnern ein und stelle sie neben das Angebot Ihrer bisherigen Bank. Verglichen wird nicht nur der Zinssatz, sondern die gesamte Struktur: Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgungsrechte, Wechselkosten.
VERGLEICH
4

Entscheiden und Reihenfolge einhalten

Sie entscheiden, welcher Weg es wird. Danach kommt es auf die Reihenfolge an: erst die verbindliche Zusage der neuen Finanzierung, dann die Kündigung oder Absage an die bisherige Bank. Umgekehrt entstehen genau die Lücken, die teuer werden.
ENTSCHEIDUNG
5

Abwicklung begleiten

Bei einem Wechsel stimmen die Banken die Abtretung der Grundschuld untereinander ab; für Sie bleibt der Notartermin. Ich behalte Fristen und Unterlagen im Blick und melde mich, bevor es eng wird. Danach bleibe ich Ihr Ansprechpartner.
UMSETZUNG
STELLSCHRAUBEN

Was sich bei der Anschlussfinanzierung neu entscheiden lässt

Eine Anschlussfinanzierung ist mehr als ein neuer Zinssatz. Fast alle Parameter Ihrer Finanzierung stehen an diesem Punkt noch einmal zur Disposition und danach für viele Jahre nicht mehr.
  • Die Tilgung

    Der wirksamste Hebel, und der am häufigsten übersehene. Wenn Ihr Einkommen seit dem Abschluss gestiegen ist, trägt eine höhere Tilgung meist mehr zur Restschuld bei als ein besserer Zinssatz. Sie verkürzen damit die Gesamtlaufzeit spürbar.

  • Die Dauer der Zinsbindung

    Kurz oder lang ist keine Frage des Geschmacks, sondern Ihrer Planung: Wie lange wollen Sie in der Immobilie bleiben, wie sicher ist Ihre Einkommenssituation, wie hoch wäre die Restschuld am Ende der Bindung? Auch die Zehnjahresfrist gehört in diese Überlegung.

  • Sondertilgungsrechte und Ratenanpassung

    Ob Sie jährlich sondertilgen dürfen und ob sich der Tilgungssatz später anpassen lässt, entscheidet über Ihre Beweglichkeit in den kommenden Jahren. Diese Rechte werden bei einer Prolongation selten von sich aus angeboten.

  • Bestehende Förderdarlehen

    Läuft ein KfW‑Baustein mit, ist zu klären, wann er ausläuft, wie er sich mit dem neuen Darlehen verzahnt und was bei einem Bankwechsel mit ihm geschieht.

    Fördermittel in der Anschlussfinanzierung
  • Zusätzlicher Bedarf

    Steht ohnehin eine Sanierung, ein Umbau oder ein Heizungstausch an, lässt sich das an dieser Stelle mitdenken. Ein einziger Vorgang statt zweier Verträge, und die Förderprüfung findet früh genug statt.

    Sanierung gleich mitfinanzieren
  • Die Rate im Haushalt

    Fällt die neue Rate spürbar höher aus als bisher, gehört die Haushaltsrechnung noch einmal auf den Tisch, bevor unterschrieben wird.

    Wenn die neue Rate spürbar höher ausfällt
Andreas Welker, unabhängiger Baufinanzierungsberater aus Waiblingen
MEINE ROLLE

Was ich übernehme und was nicht

Ich prüfe Ihren bestehenden Vertrag auf Fristen und Kündigungsmöglichkeiten, rechne die Varianten durch und hole vergleichbare Angebote aus dem Kreis von über 650 Finanzierungspartnern ein — Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, begleite ich die Abwicklung bis zur Auszahlung. Wenn das Angebot Ihrer bisherigen Bank marktgerecht ist, sage ich Ihnen das genauso deutlich.
Eines übernehme ich ausdrücklich nicht: die rechtliche Bewertung Ihres Vertrags. Ob eine Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung den Anforderungen des Gesetzes genügt, ob ein Widerruf in Betracht kommt oder ob eine Forderung Ihrer Bank der Höhe nach berechtigt ist — das sind Rechtsfragen. Dafür sind die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständig. Ich erkenne, wann eine solche Prüfung sinnvoll ist, und sage es Ihnen rechtzeitig. Entscheiden und bewerten muss sie jemand anderes.
In sieben Jahren Beratung und über 100 begleiteten Kunden habe ich bei der Anschlussfinanzierung vor allem eines gesehen: Der teuerste Fehler ist nicht die falsche Wahl zwischen Prolongation und Wechsel. Es ist die Unterschrift, die zu früh und ohne Vergleich geleistet wurde.
Die Beratung kostet Sie nichts. Meine Vergütung erfolgt im Erfolgsfall über die finanzierende Bank.
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Meine Zinsbindung läuft noch. Komme ich vorher heraus?
Ich habe schon einmal verlängert. Gilt mein Kündigungsrecht nach zehn Jahren noch?
Ist ein Bankwechsel wirklich so unkompliziert, wie es heißt?
Lohnt sich ein Forward‑Darlehen?
Meine Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Kann ich dagegen etwas tun?
WEITERLESEN

Passende Themen

Fördermittel in der Anschlussfinanzierung

Ein bestehendes KfW‑Darlehen läuft selten synchron mit dem Bankdarlehen. Und wenn ohnehin saniert wird, lohnt die Prüfung, welche Programme sich mit der Anschlussfinanzierung verbinden lassen.

Sanierung gleich mitfinanzieren

Neue Fenster, Heizungstausch, Dachausbau: Wenn ohnehin ein neuer Vertrag geschlossen wird, lässt sich zusätzlicher Bedarf gleich mit aufnehmen — statt später ein zweites Darlehen daneben zu stellen.

Weitere Fragen zur Baufinanzierung

Eigenkapital, Zinsbindung, Tilgung, Nebenkosten: die gesammelten Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch am häufigsten kommen.
NÄCHSTER SCHRITT

Sehen wir uns Ihren Vertrag an, bevor Sie unterschreiben

Ein Erstgespräch kostet Sie nichts und dauert etwa 30 Minuten. Danach wissen Sie, wann Ihre Fristen laufen, welche Wege für Sie offenstehen und ob das Angebot Ihrer Bank marktgerecht ist. Bringen Sie dazu einfach Ihren Darlehensvertrag und das aktuelle Schreiben Ihrer Bank mit.
Unabhängig · 7 Jahre Erfahrung · 650+ Finanzierungspartner · 100+ zufriedene Kunden · Beratung vor Ort, per Video oder telefonisch

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