Prolongation, Umschuldung und Forward‑Darlehen
Prolongation
Umschuldung
Forward‒Darlehen
Was viele über ihr Kündigungsrecht nicht wissen
Nach zehn Jahren können Sie kündigen — aber die Uhr läuft anders, als die meisten denken
Vor Ablauf der Zinsbindung geht es nur mit Grund
Die Vorfälligkeits-entschädigung hat eine gesetzliche Obergrenze
Manchmal entfällt der Anspruch ganz
Fristen, Kosten und Zahlen im Einzelnen
Gesetzestexte und unabhängige Beratungsstellen
Gesetzestexte
Unabhängige Beratung
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Wie wir Ihre Anschlussfinanzierung angehen
Was sich bei der Anschlussfinanzierung neu entscheiden lässt
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Die Tilgung
Der wirksamste Hebel, und der am häufigsten übersehene. Wenn Ihr Einkommen seit dem Abschluss gestiegen ist, trägt eine höhere Tilgung meist mehr zur Restschuld bei als ein besserer Zinssatz. Sie verkürzen damit die Gesamtlaufzeit spürbar.
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Die Dauer der Zinsbindung
Kurz oder lang ist keine Frage des Geschmacks, sondern Ihrer Planung: Wie lange wollen Sie in der Immobilie bleiben, wie sicher ist Ihre Einkommenssituation, wie hoch wäre die Restschuld am Ende der Bindung? Auch die Zehnjahresfrist gehört in diese Überlegung.
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Sondertilgungsrechte und Ratenanpassung
Ob Sie jährlich sondertilgen dürfen und ob sich der Tilgungssatz später anpassen lässt, entscheidet über Ihre Beweglichkeit in den kommenden Jahren. Diese Rechte werden bei einer Prolongation selten von sich aus angeboten.
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Bestehende Förderdarlehen
Läuft ein KfW‑Baustein mit, ist zu klären, wann er ausläuft, wie er sich mit dem neuen Darlehen verzahnt und was bei einem Bankwechsel mit ihm geschieht.
Fördermittel in der Anschlussfinanzierung -
Zusätzlicher Bedarf
Steht ohnehin eine Sanierung, ein Umbau oder ein Heizungstausch an, lässt sich das an dieser Stelle mitdenken. Ein einziger Vorgang statt zweier Verträge, und die Förderprüfung findet früh genug statt.
Sanierung gleich mitfinanzieren -
Die Rate im Haushalt
Fällt die neue Rate spürbar höher aus als bisher, gehört die Haushaltsrechnung noch einmal auf den Tisch, bevor unterschrieben wird.
Wenn die neue Rate spürbar höher ausfällt
Was ich übernehme – und was nicht
Die Beratung kostet Sie nichts. Meine Vergütung erfolgt im Erfolgsfall über die finanzierende Bank.